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Verordung - Bezahlung - Zuzahlung

Verordnungen für eine logopädische Behandlung werden von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Kieferorthopäden, Neurologen, Zahnärzten, Hausärzten und Kinderzentren ausgestellt. Beachten Sie bitte, dass der Beginn einer Therapie spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht für Patienten eine Zuzahlungspflicht  von 10 € Rezeptgebühr und 10% des
Verordnungswertes pro Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bezüglich
einer Zuzahlungsbefreiung lassen Sie sich bitte von Ihrer Krankenkasse beraten.

Zwischen Privatpatient und Therapiepraxis wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB)