Unsere Leistungen
Kinder und Jugendliche
- Fütterstörungen (ab dem Säuglingsalter) -> Fütterstörungen
- Schluckstörungen (Dysphagie – ab dem Säuglingsalter, auch bei Trachealkanüle) -> Dysphagie
- Orofacialstörungen/ Myofunktionelle Störungen (zB bei LKGS, Trisomie 21, Kieferfehlstellungen) -> Myofunktionelle Störungen
- Hörstörungen (auch bei CI-Versorgung) -> Hörstörung
- Sprachentwicklungsstörungen/-verzögerungen (SES/SEV) -> Sprachentwicklungsstörungen -> Sprachverständnisstörungen
- Aussprachestörungen (Dyslalie) -> Aussprachestörungen
- Später Sprechbeginn (Late Talker)
- Sprechangst (Mutismus) -> Mutismus
- Stimmstörungen (Dysphonie) -> Dysphonie bei Kindern
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern) -> Stottern bei Kindern ->Poltern
- Auditive Wahrnehmungs – und Verarbeitungsstörungen (AVWS) -> AVWS
- Verbale Entwicklungsdyspraxien (VED) -> VED
- Unterstützte Kommunikation (UK) -> Unterstützte Kommunikation
- Vor- und Nachbereitung Frenotomie / Zungenbandkappung -> Frenotomie
- Therapie bei Autismus -> ASS
Erwachsene
- Schluckstörungen (Dysphagien) -> Dysphagie
- Trachealkanülenmanagement (Dysphagien, Dysphonien), zB nach Laryngektomie -> Trachealkanülenmanagment
- Demenzerkrankungen -> Demenzbedingte Sprachstörung
- Palliative Logopädie -> Palliative Logopädie
- Sprechstörungen (Dysarthrophonien, Sprechapraxien) -> Sprechapraxie
- Sprachstörungen (Aphasien) -> Aphasie
- Redeflussstörungen (Stottern, Poltern) -> Stottern -> Poltern
- Stimmstörungen (Dysphonien, Dysarthrophonien) -> Dysphonie
- Hörstörungen (auch bei CI-Versorgung)
- Facialesparesen -> Facialesparese
- Myofunktionelle Störungen (zB bei Kieferfehlstellungen) -> Myofunktionelle Störungen
- Unterstützte Kommunikation (UK) -> Unterstützte Kommunikation
- Vor- und Nachbereitung Frenotomie / Zungenbandkappung -> Frenotomie
- Therapie bei Autismus -> ASS
Verordung - Bezahlung - Zuzahlung
Verordnungen für eine logopädische Behandlung werden von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Kieferorthopäden, Neurologen, Zahnärzten, Hausärzten und Kinderzentren ausgestellt. Beachten Sie bitte, dass der Beginn einer Therapie spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht für Patienten eine Zuzahlungspflicht von 10 € Rezeptgebühr und 10% des
Verordnungswertes pro Verordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bezüglich
einer Zuzahlungsbefreiung lassen Sie sich bitte von Ihrer Krankenkasse beraten.
Zwischen Privatpatient und Therapiepraxis wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB)